Versicherung
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen
für die Haftpflichtversicherung von IT-Dienstleistern
Gegenstand der Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als IT-Dienstleister für:
Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende weitere Schäden.
Vermögensschäden, soweit sie mit den versicherten Tätigkeiten zusammenhängen
(z. B. Softwarefehler, fehlerhafte Beratung).
Versicherte Tätigkeiten sind u. a.:
- Erstellung, Handel, Pflege und Implementierung von Software.
- IT-Analyse, Organisation, Schulung.
- Netzwerkplanung, -integration, -wartung.
- Beratung in allen obigen Bereichen.
- Auch Hardwarehandel, -modifizierung, -installation und -wartung sind erfasst, Herstellung aber nur bei gesonderter Vereinbarung.
Nicht versichert ist die Haftpflicht z. B. bei Betrieb eines Telekommunikationsnetzes oder für Tätigkeiten mit Pflichtversicherung.
Mitversicherte
- Geschäftsführung, Aufsichtspersonal und normale Mitarbeitende sind mitversichert.
- Schäden durch Subunternehmer sind versichert, deren eigene Haftung jedoch nicht.
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- Auslandsschäden
Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten im Ausland (insbesondere EU), bei Messen, Internetdienstleistungen (z. B. Downloading), wenn besonders vereinbart.
- Einschränkungen gelten z. B. bei:
Ansprüchen auf punitive/exemplary damages,
französischem Recht (z. B. Art. 1792 Code Civil),
US-Ansprüchen
- Daten- und Tätigkeitsschäden
Eingeschlossen sind:
Schäden durch Löschung oder Störung von Daten Dritter.
Tätigkeitsschäden (z. B. durch Installationsfehler), auch wenn sie vor oder nach Abschluss der Arbeiten eintreten.
Be- und Entladeschäden an Containern oder Fahrzeugen.
- Verletzung von Datenschutz & Persönlichkeitsrechten
Versichert sind:
Schäden durch Datenschutzverletzungen,
Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten (auch im Content Providing), auch untereinander unter Versicherten.
Nicht versichert sind: Bußgelder, Verfahrenskosten oder Schäden aus Diskriminierung.
- Produkt- und Leistungsrisiken
Versichert ist die Haftpflicht für Schäden durch:
Erzeugnisse, IT-Leistungen oder Arbeiten nach ihrer Auslieferung.
Fehlerhafte Software oder Beratung, auch bei Netzwerk- und Hardwareleistungen.
Schäden durch steuernde Hardware (Steuerelementeklausel), wenn diese zur Maschinensteuerung beiträgt.
Ausbau/Einbau mangelhafter Teile,
Transportkosten (unter bestimmten Bedingungen),
wirtschaftlich zumutbare Nachbearbeitung mangelhafter Produktionsergebnisse.
- Wichtige Ausschlüsse
Nicht versichert sind insbesondere:
Erfüllungsschäden, Nachlieferungspflichten, Fristüberschreitungen.
Schäden durch bewusste Pflichtverletzung (z. B. fehlender Schutz gegen Viren/Hacker).
Schäden durch mangelnde Tests oder unzureichende Erprobung.
Ansprüche von Konzerngesellschaften, Rückrufkosten, Nutzungsausfall, Rechtsmängel (z. B. Patentrechte).
- Nachhaftung und Nebenrisiken
Bei Betriebsaufgabe (z. B. Tod, Schließung) kann eine Nachhaftung vereinbart werden. Mitversichert sind u. a.:
Eigentum, Miete oder Nutzung von Betriebsgebäuden,
Schäden aus kleineren Bauvorhaben bis 50.000 €,
Schäden in gemieteten Räumen bei Geschäftsreisen (z. B. durch Leitungswasser oder Brand, wenn vereinbart).
- Versicherungsfall und Selbstbehalte
Versicherungsfall ist das Schadenereignis während Vertragslaufzeit (bei Serienfehlern: erster Fall).
Selbstbehalte sind vorgesehen und erhöhen sich bei nicht gemeldeten Risikoänderungen.
Versicherungssummen gelten auch für Vorsorgefälle.
- Umweltrisiko
Ist nur versichert, wenn ausdrücklich vereinbart
(z. B. nach Umwelthaftpflichtmodell des GDV).
IT-Haftpflichtversicherung für Anwender
Die Versicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Umgang und Austausch elektronischer Daten sowie bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen entstehen. Der Schutz umfasst insbesondere:
- Datenschutzverstöße
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für:
Vermögensschäden und immaterielle Schäden, die aus Verstößen gegen Datenschutzgesetze resultieren.
Der Versicherungsschutz greift auch für Ansprüche zwischen Versicherten untereinander.
Es spielt keine Rolle, ob der Schaden aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert – rein „vermögensrechtliche“ Datenschutzverletzungen sind eingeschlossen.
Die „Verarbeitung personenbezogener Daten“ wird umfassend verstanden (u. a. Erheben, Speichern, Übermitteln, Löschen).
- Schäden beim Austausch elektronischer Daten
Gedeckt sind Schäden aus:
Datenveränderung (z. B. durch Viren oder sonstige Ursachen), einschließlich daraus resultierender Personen- oder Sachschäden.
Fehlerhafter Speicherung oder Nichterfassung von Daten bei Dritten.
Störungen des Datenzugangs Dritter.
Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten (inkl. Unterlassungs-/Widerrufsklagen, aber ohne Urheberrechtsverstöße).
Der Versicherungsnehmer muss dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Firewall, Virenscanner) einsetzen.
- Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für:
Ansprüche im Zusammenhang mit Spam, Cookies zur illegalen Nutzerüberwachung, oder konzerninternen Schadenersatzforderungen.
Bewusstes Fehlverhalten (z. B. Vorschriftenverstoß).
Datenschutzverstöße, die schon unter den Punkt Datenschutzgesetze fallen (wird dort geregelt).
Tätigkeiten wie IT-Beratung, Software-Entwicklung oder Hosting sind nicht von dieser Deckung umfasst.
- Besonderheiten
Serienschäden (gleiche Ursache, sachlich und zeitlich zusammenhängend) gelten als ein Versicherungsfall.
Auslandsschäden sind nur versichert, wenn sie in EWR-Staaten oder der Schweiz auftreten und nach deren Recht geltend gemacht werden.
Gerichts- und Abwehrkosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet, sofern es um Schäden im Ausland geht.
Die Deckungssummen gelten je Versicherungsfall und auch jahresbezogen, inklusive Anrechnung auf andere Sachschaden-Deckungslinien.